Das Schengener
Abkommen

Wussten Sie schon?

Am 14. Juni 1985 wurde auf dem Fahrgastschiff „M.S. Princesse Marie-Astrid” am luxemburgischen Moselufer das „Schengener Abkommen“ unterzeichnet. Es bezeichnet eine Vereinbarung zwischen Frankreich, Deutschland und den Benelux-Staaten, auf Grenzkontrollen an den Binnengrenzen dieser Staaten zu verzichten. Der kleine luxemburgische Grenzort steht seither für ein gemeinsames Europa ohne Grenzen.

Schritt 2: Das Schengener Durchführungsabkommen

Am 19. Juni 1990 wurde mit dem „Schengener Durchführungsabkommen“ an gleicher Stelle ein zweites Abkommen unterschrieben, welches die konkrete Umsetzung des Übereinkommens in gesetzlicher und technischer Hinsicht festlegt. Mit dem Vertrag von Amsterdam, der am 1. Mai 1999 in Kraft trat, wurde der Schengener Besitzstand (“Acquis de Schengen”) in europäisches Recht überführt. Inzwischen haben sich dem Schengener Abkommen viele weitere EU-Staaten und zusätzlich Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein angeschlossen. Visa, die von einem Schengen-Mitgliedsstaat ausgestellt werden, sind im gesamten „Schengen-Raum” gültig.

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