Bundestagswahl 2025

Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen:
Mit der Erststimme wird eine Person im Wahlkreis gewählt. Die Erststimme wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Ab der Bundestagswahl 2025 gewinnt eine Bewerberin oder ein Bewerber einer Partei einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er in dem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten hat und dieser Sitz außerdem durch Zweitstimmen gedeckt ist (sogenannte Zweitstimmendeckung). Eine Einzelbewerberin oder ein Einzelbewerber erhält einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Zahl der Zweitstimmen entscheidet darüber, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält (Verhältniswahl), und ist daher die Maßgebliche. Durch die Einführung der Zweitstimmendeckung zur Bundestagswahl 2025 hat die Zweitstimme noch an Bedeutung gewonnen.
Wahlberechtigt sind nach § 12 Bundeswahlgesetz (BWG) alle Deutschen, die am Wahltag
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten (23. November 2024) in der Bundesrepublik Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten und
- nicht nach § 13 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind darüber hinaus bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben („Im Ausland lebende Deutsche“), sofern sie
- nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Weitere Hinweise zu „Im Ausland lebenden Deutschen“ finden sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin unter folgendem Link:
https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html
Entscheidend für ihre Wahlteilnahme ist die Eintragung im Wählerverzeichnis. Stichtag für die Erstellung des Wählerverzeichnisses ist der 42. Tag vor der Wahl (12. Januar 2025). In das Wählerverzeichnis können Sie in der Zeit vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl (3. Februar 2025 bis 7. Februar 2025) beim Wahlamt Einsicht nehmen.
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