Winterdienst auf Gehwegen
von Öffentlichkeitsarbeit
Die Grundstückseigentümer sind in der Pflicht
Reinigungsverpflichtete sind die Eigentümer der an die Straßen angrenzenden Grundstücke.
Das gilt für alle Grundstückseigentümer ohne Ausnahme, auch wenn man z. B. berufstätig ist oder aus anderen Gründen der Räum- und Streupflicht nicht persönlich nachkommen kann. In diesem Fall muss eine andere Person bzw. eine Firma damit beauftragt werden.
Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Perl zum Download
Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen (15,0 KiB)