Frostschutzmaßnahmen an Wasserzählern und Leitungen
von Gemeindeverwaltung
Das Gemeindewasserwerk erinnert die Anschlussnehmer an den Schutz der Wasserleitungen und Messeinrichtungen. Freiliegende Wasserleitungen und Wasserzähler bei Neubauten sind besonders gefährdet. Diese Anlagen müssen mit entsprechendem Material gegen die Gefahr des Einfrierens dauerhaft geschützt werden. Darüber hinaus wird empfohlen, bei starker bzw. langanhaltender Kälte auch Wasserleitungen in nicht beheizten Räumen sowie Gartenanschlüsse abzusperren und zu entleeren, um Schäden zu vermeiden.
Bei den Viehweiden – und Gartenanschlüssen sind die Zählerschächte zu reinigen und mit einer ordnungsgemäßen Abdeckung zu versehen. Auch hier soll mit entsprechendem Material der Zähler vor Frosteinwirkung geschützt werden.
Für alle Schadensfälle an den Wasserversorgungsanlagen, die durch Frosteinwirkung entstehen, haftet der Anschlussnehmer.
Bei eingetretenen Schäden durch Frost wird um unverzügliche Verständigung des Gemeindewasserwerkes (Handy 0170 / 2015700) gebeten.
Meldungen können auch per E-Mail an folgende Adresse durchgegeben werden: wasserwerk@perl-mosel.de
Perl, den 14.11.2024
Der Werkleiter
Ralf Uhlenbruch